AGB für Mietgut
1. Abholung und Absendung
Mit der Abholung oder Absendung geht die Verantwortung für das Mietgut auf den Mieter über. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Weitergabe bzw. Gestellung des Mietguts.
2. Beendigung Mietverhältnis
Das Mietverhältnis endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Der im Vertrag genannte Termin kann nur in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden.
3. Verpflichtungen
Der Mieter ist verpflichtet,
- das Mietgut stets frostsicher zu behandeln und zu verwahren. Frostschäden gehen zu Lasten des Mieters.
- das Mietgut vor Überbeanspruchung zu schützen und es ausschließlich mit Frischwasser (Stadtwasser) zu betreiben.
- für die sach- u. fachgerechte Wartung und Pflege des Mietguts Sorge zu tragen. Die Wartung ist in regelmäßigen Abständen, spätestens aber alle 10 Nutztage durch den Vermieter durchzuführen. Der Mieter hat dem Vermieter das Mietgut zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. Beim Mieter entstehende Ausfallkosten sind dem Vermieter dabei nicht anzurechnen.
- das Mietgut in ordnungs- und vertragsgemäßem, sowie gesäubertem und voll betanktem Zustand zurückzugeben. Durch den Mieter zu verantwortende Mietausfallzeiten, Instandsetzungs-, Betankungs- und Reinigungskosten trägt der Mieter und werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Beendigung des Mietvertrags durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, wenn
- der Mieter seiner Instandhaltungspflicht gemäß obigem Punkt 3 nicht nachkommt,
- der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters das Gerät oder einen Teil desselben für eine andere Arbeit verwendet oder an einen anderen Ort bringt als im Vertrag vorgesehen,
- wenn dem Vermieter Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Mieters aufkommen lassen.
5. Vertragsverhätnis zu Dritten
Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an diesem Gerät einräumen.
6. Geltendmachung von Dritten an Mietgut
Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten durch Einschreiben hiervon zu benachrichtigen.
7. Haftbarkeit Mieter
Das Mietgut gilt ab der Übergabe als nicht versichert und geht in Obhut und Haftung des Mieters über. Der Mieter trägt die Gefahr für die Beschädigung oder den Untergang des Gerätes, auch durch Höhere Gewalt. Es steht dem Mieter frei für die Zeit der Überlassung eine zusätzliche Geräteversicherung bei einer Gesellschaft seiner Wahl abzuschließen.
8. Haftbarkeit Vermieter
Der Vermieter kann für Unfälle und Schäden, die direkt oder indirekt durch die Benutzung des Gerätes nebst Zubehör entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
9. Abholung und Rückgabe dies Mietgutes
Abholung und Rückgabe des Mietgutes erfolgen zu unseren üblichen Geschäftszeiten im Betrieb Barmstedt (Mo.-Do. 8:00 - 16:00 Uhr und am Fr. 8:00 - 14:30 Uhr) oder nach gesonderter Vereinbarung. Auch bei mehreren Miettagen beträgt die tägliche Belastungszeit des Mietguts max. 8 Std./Tag. Transportkosten zum und vom Einsatzort gehen zu Lasten der Mieters. Die Schlussabnahme beinhaltet die Überprüfung des Gerätes, Ersatz von Verschleißteilen sowie Durchführung evtl. notwendiger Reparaturen.
10. Rechnungslegung
Die Mietrechnung ist sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses zu zahlen. Bei einer Mietdauer über eine Woche hinaus, können Zwischenrechnungen nach Ermessen des Vermieters gestellt werden.
11. Bedienung des Mietguts
Personalauswahl und Qualifikation: Mit dem Selbstständigen Bedienen der Maschine dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; gesundheitlich tauglich sind (ausgeruht und unbelastet durch Alkohol, Drogen und Medikamente); im Bedienen der Maschine unterwiesen sind; von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragene Aufgabe zuverlässig erfüllen. Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Flüssigkeitsstrahlern sind beigefügt und müssen beachtet werden.
12. Zusatz
Alle Mietpreise sind ohne Verbrauchsartikel und ohne Verschleißteile kalkuliert.
Die Maschinen und das Zubehör entsprechen bei Übergabe den funktions-und sicherheitstechnischen Anforderungen und Bestimmungen.
Nach Rückgabe wird das Mietgut, falls notwendig wieder instandgesetzt. Die Kosten für Instandsetzung, Reinigung und Teile gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise basieren auf normalen Arbeitszeiten. Tarife auf längere Zeiträume auf Anfrage. Zusätzliche zu den Mietkosten wird bei Anlieferung/Einweisung/Übergabe auf der Baustelle eine Transportpauschale, die sich nach der Entfernung richtet, erhoben.
Die Selbstbeteiligung bei Schäden am Mietgut beträgt 500,00 €.
Es gelten die derzeit gültigen Kundendienst- und Servicesätze.
Alle Preise verstehen siche rein netto, zzgl der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt..
Ein Versicherungsschein wird vom Mieter über Sicherungsschein gefordert.
Kaution wird gefordert.
Stand September 2017